Platzordnung

ORDNUNG FÜR DIE FREIZEIT-UND CAMPINGANLAGE KIESSEE
Diese Anlage ist ein Naturplatz!

  1. Nutzer der Anlage haben sich beim Platzwart anzumelden.( Rezeption )
    Für die Anmeldung von Besuchern bei Dauercampern ist der Stellplatzinhaber verantwortlich.
  2. Die Gebühren zur Nutzung der Anlage regelt die veröffentlichte Gebührenordnung.
  3. Die Zuweisung des Stellplatzes erfolgt durch den Platzwart.
  4. KFZ aller Art, außer Wohnmobile sind auf den zentralen Parkflächen abzustellen (außer Urlauber).
  5. Die Parkkarte ist sichtbar anzubringen.( Autowaschen, größere Reparaturen… sind untersagt ). Das
    Befahren des Platzes ist generell nur mit Zustimmung des Platzwartes gestattet. In der Mittagsruhe,bzw.
    Nachtruhe gilt generelles Fahrverbot.
  6. Die Anlagen des Campingplatzes sind sorgfältig zu behandeln. Bei Schäden ist der Platzwart sofort zu
    informieren. Mutwillige Beschädigungen sind durch den Verursacher zu beseitigen. Eltern haften für
    ihre Kinder, insbesondere für deren Verhalten im Sanitärbereich.
  7. Bei Abreise ist der Platzwart zu informieren und der Stellplatz in einem ordnungsgemäßen Zustand zu
    verlassen. Notwendige Arbeiten zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Stellfläche gehen finanziell
    zu Lasten des Verursachers.
  8. Strikt verboten ist das Übersteigen des Zaunes, das Anlegen von Feuerstellen, das Absickern von
    Schmutzwasser und das Wegwerfen von Speise-und Zigarettenresten. Nicht gestattet ist das Errichten
    von Antennenmasten, SAT.-Anlagen (außer an KFZ), festen Einfriedungen, festen Anbauten und das
    Einhausen von Wohnwagen.
    Pflanzenreste sind nur an den dafür vorgesehenen Orten zu lagern.
  9. Die Campingplatzruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr. ( Sa.24.00 Uhr –So. 8.00 Uhr )
    Zwischen 13.00 Uhr – 15.00 Uhr ist Mittagsruhe.
  10. Das Mitbringen von Haustieren auf die Anlage ist nach vorheriger Anmeldung beim
    Platzwart gestattet und gebührenpflichtig. Es besteht Leinenzwang. Durch die Halter sind jegliche
    Belästigungen der Nutzer der Anlage zu unterbinden. Verunreinigungen durch die Tiere sind vom
    Besitzer sofort zu beseitigen. Der Tierbesitzer übernimmt die volle Haftung für die Gesundheit und den
    ausreichenden Versicherungsschutz seines Tieres. Die Mitnahme von Tieren in den Strand – und
    Badebereich ist nicht gestattet.
  11. Die Fa. M. Prosch haftet nicht für Unfälle und Verletzungen sowie für abhanden
    gekommenes oder beschädigtes Eigentum der Nutzer der Anlage. Für den technisch richtigen Zustand
    der Campingausrüstung ist der jeweilige Besitzer zuständig. Der Nachweis des aktuellen Gas-TÜV ist
    am Wohnwagen sichtbar zu dokumentieren.
    Das Baden geschieht auf eigene Gefahr.
  12. Die Entsorgung von Sondermüll und Sperrmüll ist strengstens untersagt.(wenden Sie sich an den
    Platzwart)
  13. Das Grillen ist nur mit Gas- oder Elektrogrill erlaubt. Räucheröfen bedürfen einer gesonderten
    Genehmigung durch den Platzwart.
  14. Die Nutzung der Anlage zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten bedarf der vorherigen schriftlichen
    Genehmigung der Campingplatzverwaltung.
  15. Bei Katastrophenalarm ist den Weisungen des Platzwartes und der Feuerwehr Folge zu leisten.
    WICHTIGE TELEFONNUMMERN:
    POLIZEI Tel.: 110 oder 03375/270-0 (Polizeiwache Königs Wusterhausen)
    Feuerwehr Tel.: 112
    Notarzt Tel.: 112 oder 03546/2737-0
    Nächstes Telefon: Rezeption

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Ihre Campingplatzverwaltung Bestensee, 13. Januar 2023